Grundstück in Orxeta, verkauf
Referenz: A0537-PA-1434
Preis: 210.000€
- Grundstücksgrösse 490 m²
Städtisches Grundstück für 1 Haus im Stadtgebiet
Stadtgrundstück zum Verkauf (mit Trinkwasser-, Strom-, Abwasser-, Gehweg- und Straßenbeleuchtungsanschluss) innerhalb der Stadtgrenzen von Orxeta. Das Grundstück ist leicht abfallend und über eine Zufahrt von der Straße sowie ein seitliches Wegerecht erreichbar. Die Rückseite des Grundstücks ist offen und bietet einen unverbauten Bergblick.
Folgende Nutzungsmöglichkeiten stehen gemäß den geltenden Vorschriften zur Verfügung:
- Zulässige Nutzung: Wohnen.
- Nicht zulässige Nutzung: Industrie.
- Einfamilienhaus.
- Maximal 2 Geschosse.
- Bebauungsfläche: 49 % m²/m².
- Maximal zulässige Bebauung: 50 %.
- Grenzabstand zur Straße und zur Seite: 3 Meter.
- Möglichkeit eines Nebengebäudes (unter Einhaltung des Grenzabstands).
- Stellplatz pro Grundstück.
- Die Baumaterialien und die Gestaltung des Hauses müssen mit der bestehenden Bebauung in der Umgebung harmonieren.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte:
miguelcliment.es
sebusca.eu
Einzelheiten
- Immobilientyp: Grundstück
- Kategorie: Verkauf
- Provinz: Alicante
- Ort: Orxeta
- Grundstücksgrösse: 490 m²
- Art der Immobilie: Gebrauchte
- Energieausweis (consumo): Befreit
- Energieausweis (emisiones): Befreit
Extras
- Außenausrichtung: Ja
- Orientierung: Südosten
- Aussicht: Berg
- Garten: Privat
Städtisches Grundstück für 1 Haus im Stadtgebiet
Stadtgrundstück zum Verkauf (mit Trinkwasser-, Strom-, Abwasser-, Gehweg- und Straßenbeleuchtungsanschluss) innerhalb der Stadtgrenzen von Orxeta. Das Grundstück ist leicht abfallend und über eine Zufahrt von der Straße sowie ein seitliches Wegerecht erreichbar. Die Rückseite des Grundstücks ist offen und bietet einen unverbauten Bergblick.
Folgende Nutzungsmöglichkeiten stehen gemäß den geltenden Vorschriften zur Verfügung:
- Zulässige Nutzung: Wohnen.
- Nicht zulässige Nutzung: Industrie.
- Einfamilienhaus.
- Maximal 2 Geschosse.
- Bebauungsfläche: 49 % m²/m².
- Maximal zulässige Bebauung: 50 %.
- Grenzabstand zur Straße und zur Seite: 3 Meter.
- Möglichkeit eines Nebengebäudes (unter Einhaltung des Grenzabstands).
- Stellplatz pro Grundstück.
- Die Baumaterialien und die Gestaltung des Hauses müssen mit der bestehenden Bebauung in der Umgebung harmonieren.
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